Dies Mindestlöhne gelten gemäss L-GAV bzw. dem Entscheid der Sozialpartner im Jahr 2024.
Dies Mindestlöhne gelten gemäss L-GAV bzw. dem Entscheid der Sozialpartner im Jahr 2020 und 2021.
Dies Mindestlöhne gelten gemäss L-GAV bzw. dem Entscheid der Sozialpartner im Jahr 2020 und 2021.
Das Angebot zur (Wieder-)Befüllung von Gästen selber mitgebrachten Bechern ist bei Einverständnis des Betriebes möglich, immer beliebter und ökologisch durchaus sinnvoll. Was es dabei zu beachten gilt und Hilfestellung zum Umgang mit gästeeigenen Bechern zur Abgabe von Heissgetränken finden Sie in diesem Merkblatt.