Alle wichtigen Informationen zum Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewebes (L-GAV) und dem allgemeinen Arbeitsrecht, um Konflikte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Behörden zu vermeiden.
Mehr erfahrenFür sozialkompetente Unternehmerinnen und Unternehmer ist Fachwissen im Bereich Arbeitsrecht eine zentrale Voraussetzung, machen Sie sich deshalb mit CafetierSuisse schlau im Thema Arbeitsrecht. Unsere Rechtsberatung, immer aktuelle Informationen im Mitgliedermagazin CaféBistro und Checklisten und Merkblätter zu wichtigen Rechtsfragen im Downloadcenter für Mitglieder.
Der L-GAV gilt für alle Betriebe, die gastgewerbliche Leistungen anbieten sowie deren Arbeitnehmer/innen und regelt mit anderen gesetzlichen Bestimmungen das Arbeitsrecht in der Schweizer Gastronomie (u.a. Mindestlöhne, Arbeitverträge, Kündigunge, Ferien- und Feiertage). Alle Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen müssen sich an die Regelungen des L-GAV halten.
CafetierSuisse ist komptenter Partner zu allen Fragen rund um den L-GAV und berät, schult und informiert seine Mitglieder im Umgang mit dem L-GAV, damit Fehler beim Thema Arbeitsrecht vermieden werden.
Richtig angewandt, ermöglicht der L-GAV eine stabile Sozialpartnerschaft und landesweit einheitlich Rahmenbedingungen für die, unterstützt die die Aus-und Weiterbildung Gastronomie-Betriebe, erleichtert Nachfolgereglungen und macht das Gastgewerbe attraktiver.